Petition: EU soll Sonderzonen vereinfachen

veröffentlicht: 4. September 2023

Aus unserem Netzwerk kam die Idee eine Petition an das EU Parlament zu stellen um Sonderwirtschaftszonen in der EU attraktiver zu machen. Wichtigstes Ziel der Petition ist es, Möglichkeiten aufzuzeigen wie Zentralisierung und Monolpolisierung zurückgefahren werden können, wobei die wirtschaftliche und politische Selbstbestimmung der Regionen gestärkt wird.

Was sind Sonderwirtschaftszonen

Sonderwirtschaftszonen (Special Economic Zones, SEZ) sind Bereiche, in denen besondere Wirtschafts- und Steuergesetze gelten, um Investitionen und Wirtschaftswachstum anzuziehen. Die rechtlichen Voraussetzungen für Sonderwirtschaftszonen in der EU können sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene festgelegt werden.

Weltweit gibt es mindestens 3000 derartiger Sonderzonen, in der EU sind es immerhin einige Hundert. Entstanden sind diese meinst in Entwicklungs- oder Schwellenländern, um wirtschaftlichen Aufschwung und technologische Inovation zu erleichtern. Die bekanntesten sind vermutlich in China seit den 1980er Jahren zu finden, unter anderem die Region Shenzhen gilt als einer der größten SEZs weltweit.

Aber auch Polen verfügt über mehrere derartiger Projekte, die zum jüngsten positiven wirtschaftlichen Wandel des Landes entschieden beigetragen haben sollen.

Die Tradition geht allerdings bis in Mittelalter zurück. Prominentes Beispel sind die Hanseatische Handelshäfen und Warenhäuser. In London galt so etwa Hanseatischem Recht in einem Lagerhaus, dem Stalhof, das von Kaufleuten der Hanse bewohnt und bewirtschaftet wurde.

In Deutschland sind ganz wenige Überbleibsel geblieben, diese beschränken sich in abgeschwächter Form immerhin auf so genannte Freihäfen, an denen eine Vereinfachungen in der Zollverwaltung und im Umsatzsteuerrecht vorliegen.

Was erwarten wir nach einer Vereinfachung des EU Rechts

Unter Investoren und im internationalem Handel gelten SEZs im Grunde als garantierte Maßnahme für wirtschaftliches Wachstum. Dass dieses Wachstum nicht für immer anhalten mag und auch irgendwann Korrekturen am Markt unterliegen wird, sollte jedem klar sein. Aber auch die selbstständige Rehabilitierung einer SEZs in ferner Zukunft dürfte in jedem Fall andersartigen Konjunkturprogrammen überlegen sein, da die Lösung einer wirtschaftlichen Neufindung auf dem Prinzip des freien Warenverkehrs und der Entbürokratisierung basiert.

In der EU gibt es neben kunjunkturschwachen Regionen, wie etwa auf dem Balkan oder in Süditalien, im Grunde überall Regionen, die weit unter dem landesweiten wirtschaftlichen Durschnitt liegen. In Deutschland haben wir einen Länder- und regionalen Finanzausgleich, der aber nur sekundäre Infrastruktur schaffen kann.

Wir fordern eine Vereinfachung des EU Rechts, so dass Regionen die Möglichkeit offensteht z.b. statt finanzieller Hilfe, bürokratische und steuerrechtliche Vereinfachungen zu erhalten.

Wir schätzen einen diversifizierten Wirtschaftsstandort, der offen ist für neue Innovationen und Industrien, als Antwort auf das unweigerliche Schrumpfen der herkömmlichen Industrie.

Wir zielen nicht etwa indirekt darauf ab, dass ohnehin schon subventionierte Industrie wie Braunkohle etc Sonderrechte zuteil kommt um am Leben zu bleiben. Wir könnten uns besipielsweise vorstellen, dass eine Halbierung des Körperschafftssteuersatzes und ein Wegfall der Umsatzsteuer (Entbürokratisierung) einen attraktiven Standort ermöglichen würden. Oder dass im Bereich der Biotechnoligie regional beschränkt Auflagen entfallen um wieder Know How anzusiedeln.

Uns geht es auch nicht im eine alleingie Förderung Deutscher Interessen. Wir schätzen die EU als Freihandelszone und würden sie gerne ermutigen in diesem Bereich mehr Freiheit zuzulassen.

Wie sehen die momentanen rechtlichen Voraussetzungen in der EU aus

Es gibt im Grunde keine spezifischen juristischen Voraussetzungen für Sonderwirtschaftszonen in der EU als Ganzes, da die Einrichtung und Regulierung dieser Zonen unter die Zuständigkeit der einzelnen Mitgliedstaaten fällt. Allerdings müssen alle Sonderwirtschaftszonen in der EU den allgemeinen EU-Vorschriften und Standards entsprechen. Hierzu gehören unter anderem:

  1. Europäisches Beihilferecht: In der EU gibt es strenge Regeln gegen staatliche Beihilfen, um unlauteren Wettbewerb zu verhindigen. Sonderwirtschaftszonen dürfen also nicht dazu verwendet werden, bestimmte Unternehmen oder Branchen unzulässig zu begünstigen.

  2. Grundfreiheiten des EU-Binnenmarkts: Die Grundfreiheiten des EU-Binnenmarkts (Waren-, Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehrsfreiheit) müssen gewährleistet sein. Sonderwirtschaftszonen dürfen also nicht dazu führen, dass innerhalb der EU Handels- oder Wettbewerbshemmnisse entstehen.

  3. EU-Umwelt- und Sozialstandards: In den Sonderwirtschaftszonen müssen die EU-Umwelt- und Sozialstandards eingehalten werden, um einen "Wettlauf zum untersten Niveau" (Race to the Bottom) zu verhindern.

Inwieweit Sonderwirtschaftszonen darüber hinaus steuerliche Vergünstigungen oder andere Anreize anbieten dürfen, hängt von den spezifischen Bedingungen und Abkommen innerhalb jedes Mitgliedstaates ab.

Warum gibt es in Deutschland keine SEZs?

Sonderwirtschaftszonen sind Bereiche in einem Land, in denen besondere wirtschaftliche Anreize wie Steuererleichterungen oder Lockerungen von Regulierungen gelten, um ausländische Investoren anzulocken und die lokale Wirtschaft anzukurbeln.

Deutschland als hoch entwickeltes Land hat in der Regel keinen umfassenden Bedarf an solchen Zonen. Darüber hinaus ist Deutschland Mitglied der Europäischen Union und muss daher die EU-Regeln für staatliche Beihilfen einhalten. Diese Regeln begrenzen die Möglichkeiten, Sondervergünstigungen für bestimmte Gebiete oder Branchen anzubieten, da dies den Wettbewerb verzerren könnte.

Es wäre also aufgrund von EU-Regelungen schwierig und nicht unbedingt vorteilhaft, Sonderwirtschaftszonen in Deutschland einzurichten. Jedoch gibt es bestimmte regionale Förderprogramme, die ähnliche Ziele verfolgen, um strukturschwache Regionen zu fördern. Bestrebungen SEZs zu etablieren sind bislang bereits im Bundestag stets gescheitert.

Sind SEZs in Deutschland mit dem derzeitigen EU Recht vereinbar?

Ob Sonderwirtschaftszonen in Deutschland mit EU-Recht vereinbar wären, hängt von den spezifischen Bestimmungen und Vorteilen ab, die in diesen Zonen angewendet werden würden.

Ein zentrales Element des EU-Rechts ist das Beihilferecht, welches Wettbewerbsverzerrungen durch staatliche Unterstützungsmaßnahmen verhindern soll. Wenn eine Sonderwirtschaftszone Steuervergünstigungen oder ähnliche Anreize bietet, könnte dies als staatliche Beihilfe betrachtet werden. Solche Beihilfen sind grundsätzlich verboten, es sei denn, sie werden von der EU-Kommission genehmigt, weil sie beispielsweise einem wichtigen öffentlichen Interesse dienen.

Neben den Beihilferegeln muss auch das Freizügigkeitsrecht der EU beachtet werden. Es verbietet im Allgemeinen Beschränkungen der Freizügigkeit von Waren, Dienstleistungen, Arbeitnehmern und Kapital innerhalb der EU. Sollte eine Sonderwirtschaftszone solche Beschränkungen einführen, wäre dies wahrscheinlich nicht mit EU-Recht vereinbar.

Generell lässt sich sagen, dass Bestrebungen dieser Art zunächst immer mit der EU-Kommission abgestimmt werden müssten. Verkompliziert wird das Ganze im Grunde dadürch, dass SEZs als Wettbewerbseigriff gesehen werden.

Für mehr Wettbewerb

Wir sehen kein Problem darin, dass es in der EU unterschiedliche Steuersätze, Mindestlohnregelungen oder Arbeitnehmerrechte gibt und somit ungleiche Rahmenbedingungen möglich sind. Dieses Unterschiede können aus unserer Sicht gerne wesentlich freiheitlicher gestaltet werden um ein noch diverseres regionales Angebot für die Wirtschaftsstandorte anzubieten.

Wir erstellen daher eine Petition an das EU Parlament um einen Gesetztesvorschlag zu unterbreiten, der vorsieht, dass SEZs nicht als Wettberwerbseingriff gewertet werden, sofern die entsprechenede Region auf finanzielle Hilfen wie z.b. Subventionen verzichtet.